Abrechnung

Abrechnung-Praxis

Es können mit allen gesetzlichen Krankenkassen eine Behandlung für Erwachsene abgerechnet werden. Vor Beginn der Therapie muss mindestens ein   Sprechstundentermin zur Abklärung, ob eine Psychotherapie überhaupt erforderlich ist, stattfinden (es sind insgesamt bis zu 3 Termine möglich, auch bei verschiedenen Therapeuten und Therapierichtungen). Danach kann sich eine Akutbehandlung mit bis zu 12 Sitzungen ohne Genehmigung der Krankenkasse (es besteht nur eine Anzeigepflicht) anschließen oder eine probatorische Phase von 2 bis maximal 4 probatorischen Sitzungen. Danach kann eine genehmigungspflichtige psychotherapeutische Behandlung in Form einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden oder einer Langzeittherapie von 60 bis maximal 80 Sitzungen stattfinden.

Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenkassen zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt im Normalfall 153€ (3,5-facher Faktor). Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen. Viele Private Krankenkassen haben auch ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, dass in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Bei anderen privaten Krankenkassen muss zu Beginn der Therapie vom Therapeuten ein Antrag gestellt werden, der eine somatische Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Haus- oder anderer Facharzt) beinhaltet und der von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden muss. Dafür stehen in der Regel (je nach Krankenkasse) bis zu 5 probatorische Sitzungen (sogenannte Probesitzungen) zur Verfügung. Das gibt Ihnen auch die Möglichkeit sich selber sicher zu sein, dass Sie eine Therapie anstreben möchten und mit dem behandelnden Therapeuten eine gewisse Vertrauensbasis besteht. Bitte erkundigen Sie sich selber bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem ganz individuellen Tarif, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten. Auch hier besteht die Möglichkeit einer Kurzzeittherapie von 24 Stunden oder direkt eine Langzeittherapie von 60 Stunden zu beantragen.

Wenn Sie Beihilfeberechtigt sind, dann muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Bericht, inklusive Konsiliarbericht (s. oben), an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestelle an, so dass kein weiterer Bericht eingereicht werden muss.

Sie können natürlich auch jederzeit die Kosten als Selbstzahler übernehmen, dann spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) in Höhe von 153€.