Abrechnung

Abrechnung-Praxis

Es können mit allen gesetzlichen Krankenkassen eine Behandlung für Erwachsene abgerechnet werden. Vor Beginn der Therapie muss mindestens ein Sprechstundentermin zur Abklärung, ob eine Psychotherapie überhaupt erforderlich ist, stattfinden (es sind insgesamt bis zu 3 Termine möglich, auch bei verschiedenen Therapeuten und Therapierichtungen). Danach kann sich eine Akutbehandlung mit bis zu 12 Sitzungen ohne Genehmigung der Krankenkasse (es besteht nur eine Anzeigepflicht) anschließen oder eine probatorische Phase von 2 bis maximal 4 probatorischen Sitzungen. Danach kann eine genehmigungspflichtige psychotherapeutische Behandlung in Form einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden oder einer Langzeittherapie von 60 bis maximal 80 Sitzungen stattfinden.

Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die Beihilfestellen und die privaten Krankenkassen zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2025 gelten. Der aktuelle Stundensatz für eine Sprechstunde/Akutbehandlung/Kurzzeittherapie à 50 Minuten beträgt in Normalfall 134,06€ (2,3-facher Faktor), eine Langzeittherapie zuzüglich dem psychischen Befund 134,07€ (2,3-facher Fator). Weitere Leistungen wie Erhebung des psychischen Befunds, Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen. In der Regel finden ebenfalls 3 Sprechstundentermine, mindestens 1 bis maximal 5 probatorische Sitzungen (um zu überprüfen ob mit dem behandelnden Therapeuten eine gewisse Vertrauensbasis besteht) oder direkt im Anschluss 12 Stunden Akutbehandlung statt ohne weitere Formalitäten. Im Anschluss wird dann eine Kurzzeittherapie mit 24 Stunden und/oder eine Langzeittherapie mit 60 bzw. 80 Sitzungen beantragt, letzter bedingt eine somatische Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Haus- oder anderer Facharzt) und muss von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden. Viele Private Krankenkassen haben auch ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, dass in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Bitte erkundigen Sie sich selber bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem ganz individuellen Tarif, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten.

Sie können natürlich auch jederzeit die Kosten als Selbstzahler übernehmen, dann spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) in Höhe von 134€.